Gerichtliche Dichtkunst
LG Frankfurt, Urteil vom 17.2.1982 — Aktenzeichen: 2/22 O 495/81 Leitsatz: Auch eine Mahnung in Versen begründet Verzug; der Gläubiger muss nur deutlich genug darin dem Schuldner sagen, das Ausbleiben der Leistung werde Folgen haben. Tatbestand und Entscheidungsgründe: Maklerlohn begehrt der Kläger mit der Begründung, daß nach reger Tätigkeit er dem Beklagten Räume nachgewiesen, die […]