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Dashcam als Beweismittel

LG München I – Beschluss vom 19.10.2016 — Aktenzeichen: 17 S 6473/16 Bei der Dashcam-Aufnahme kann es sich um ein zulässiges Beweismittel handeln, das analog § 371 ZPO in Augenschein genommen werden kann und bei einem unfallanalytischen Sachverständigengutachten auch Berücksichtigung finden darf. Beweisverwertungsverbote sind in der ZPO ausdrücklich nicht normiert. Ein solches kann indes indiziert […]