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Das OLG Frankfurt äußert sich zu der Pflicht des Notars, die Geschäftsfähgkeit der Urkundsbeteiligten zu prüfen

OLG Frankfurt, Urteil vom 6.12.2017 — Aktenzeichen: 4 U 178/16 Sachverhalt Der beklagte Notar hatte von einem unter Betreuung stehenden Grundstückseigentümer eine Grundschuld zu Gunsten der Klägerin beurkundet. Grundlage war ein Darlehensvertrag, aus dem die Klägerin einen erheblichen Betrag an den Betreuten in Unkenntnis der bestehenden Betreuung auszahlte. Im Rahmen der Betreuung war ein Einwilligungsvorbehalt […]