Prüfung von Antragsfragen durch einen Versicherungsmakler
Immer wieder kommt zu Verfahren des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherungsmakler wegen der Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen/Antragsfragen im Antragsformular des Versicherers. Im vorliegenden Fall hat die Kundin ihrem Versicherungsmakler vorgeworfen, er hätte ihre falschen Angaben im Antrag prüfen (und korrigieren) müssen.
Dieser fehlerhaften Rechtsauffassung hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 30.03.2020 eine Absage erteilt. Mit dem Urteil hat es klargestellt, dass ein Versicherungsmakler regelmäßig darauf vertrauen darf, dass der Versicherungsnehmer die Fragen in einem Antrag wahrheitsgemäß beantwortet. Eine Prüfpflicht besteht nur, wenn der Versicherungsmakler Anlass dazu hat, an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen zu zweifeln.