Schlagwortarchiv für: § 70 VVG

Dienst ist Dienst und Urlaub ist Urlaub

Wenn ein Versicherungsvertreter während seines Urlaubes und somit als Privatperson von Umständen erfährt, die für den Versicherungsschutz relevant sind, wird dieses Wissen nicht dem Versicherer zugerechnet.