Verstoß gegen DIN-Normen: Anscheinsbeweis zu Lasten des Handwerkers?

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OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011 — Aktenzeichen: 14 U 88/11

Leitsatz
Ein Verstoß gegen DIN-Normen (Dichtheitsprüfung nach Verlegung von Rohren) kann grob fahrlässig sein. Kommt es zu Feuchtigkeitsschäden, greift der Anscheinsbeweis zum Nachteil des beklagten Handwerkers für die schuldhafte Verursachung der Schäden.

Sachverhalt
Der beklagte Handwerker hatte seine Arbeiten (Verlegung von Wassrrohren) 2005 fertiggestellt. Die Feuchtigkeitsschäden traten 2007 auf. Es stellte sich die Frage, ob das OLG erstens von einem Mangel der Werkleistung des Installateurs ausgehen konnte, zweitens ob auch die Kausalität dieses Fehlers für den entstandenen Schaden zu bejahen war.

Entscheidung
Das Oberlandesgericht Celle hält die Klage für begründet.

Das OLG hat den Anscheinsbeweis zum Nachteil des Beklagten für die schuldhafte Verursachung der Schäden bejaht. Der Beklagte habe gegen die anerkannten Regeln der Technik grob fahrlässig verstoßen. Mit diesem Verstoß gegen das einschlägige Merkblatt für die Dichtheitsprüfungen von Trinkwasserinstallationen hat sich das OLG im Einzelnen befasst, damit die grobe Fahrlässigkeit begründet. Besondere erforderliche Sorgfalt müsse der Handwerker deshalb walten lassen, da gerade bei Verlegung von Wasserrohren im Nachhinein tatsächlich keine Kontrolle mehr stattfinden könne. Genau deshalb spreche auch der Beweis des ersten Anscheins gegen den beklagten Handwerker. Dieser hat den Inhalt, dass bei Beachtung der DIN-Normen der Schaden vermieden worden wäre.

Praxistipp
Der Handwerker muss sich vergegenwärtigen, dass er sich möglicherweise Jahre nach Erbringung der Leistungen der oben geschilderten Umkehr der Beweislast ausgesetzt sieht. Dem Handwerker ist zu empfehlen, dass bei Installation sorgfältiger auf die Dokumentation der Überprüfung der Dichtheit und Festigkeit der Installation geachtet werden muss. Nur so kann überhaupt durch Rückgriff auf die Dokumentation der zu Gunsten des Auftraggebers greifende Anscheinsbeweis erschüttert werden.

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