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Ärzte müssen auch über seltene Risiken konkret aufklären

OLG Hamm , Urteil vom 3.9.2013 — Aktenzeichen: 26 U 85/12 Sachverhalt Der Kläger im zu entscheidenden Verfahren stellte sich wegen Blutungen beim Stuhlgang in der Praxis des Beklagten vor. Nach Unterzeichnung einer Einverständniserklärung führte der Beklagte eine Koloskopie mit Polypabtragung durch. Inwiefern eine mündliche Aufklärung erfolgt ist, war zwischen den Parteien streitig. Später eingetretene […]