Keine Haftung für unbegleiteten Toilettengang eines Patienten
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 2.12.2014 — Aktenzeichen: I-26 U 13/14 Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Klinik nicht für den Sturz einer Patientin bei einem Toilettengang haftet, wenn die Patientin die Toilette alleine und ohne mögliche Hilfestellungen des Pflegepersonals aufgesucht hat und es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür gab, dass die Patientin dies nicht mehr […]