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Mitgefangen, mitgehangen – Oder wann haften Ehepartner? Schließt der Bauvertrag des Ehemanns die Ehefrau mit ein?

Das OLG entscheidet, dass der Ehemann auf Grundlage des § 1357 BGB den Bauvertrag auch in Namen seiner Frau abschließen könne. Die Erbringung von Handwerkerleistungen im gemeinsamen Haushalt sei ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs. Der BGH schließt sich dieser Entscheidung an.