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Haftung und Beweislast des Fahrzeugführers bei einem Unfall mit Fußgänger

Die betriebsbedingte Haftung des Fahrzeugführers tritt nicht hinter dem groben Verschulden eines Fußgängers zurück, wenn der Fahrzeugführer nicht nachweist, sich wie ein Idealfahrer verhalten zu haben. Hierbei sind auch die Verletzungsfolgen zu berücksichtigen.

Aufsatz in Versicherungsrecht 2016, 224 ff.

Die gemeinsame Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII – Bestandsaufnahme und Bewertung der aktuellen Rechtsprechung In seinen Entscheidungen vom 22.01.2013, 30.04.2013 sowie 29.09.2014 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen des Haftungsausschlusses der gemeinsamen Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII auseinandergesetzt. Verrichten in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte […]