Anmeldefähigkeit von vorgerichtlichen Gutachterkosten zur Klärung eines möglichen Versicherungsbetruges
Solche Kosten sind anmelde- und erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Solche Kosten sind anmelde- und erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Muss ein lediglich zivilrechtlich beauftragter Rechtsanwalt bei möglichen steuerlichen Belastungen auf die Einschaltung eines Steuerberaters hinweisen? Wie der BGH die Sache sieht, erläutert Rechtsanwältin Eiben