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Einzelne Glätteflächen bedingen keine Streupflicht

BGH, Urteil vom 12.6.2012 — Aktenzeichen: VI ZR 138/11 Leitsatz Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte. Sachverhalt Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Klägerin aufgrund eines Sturzes […]