Streupflicht des Vermieters trotz WEG-Mitgliedschaft
Mit seinem Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) verdeutlicht der BGH, dass der Vermieter dem Mieter zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet ist, sofern der Mieter auf einem vereisten, zum Grundstück gehörenden Weg ausrutscht und stürzt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und die Erfüllung seiner Räum- und Streupflichten auf einen Dritten übertragen hat.