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Streupflicht des Vermieters trotz WEG-Mitgliedschaft

Mit seinem Urteil vom 06.08.2025 (VIII ZR 250/23) verdeutlicht der BGH, dass der Vermieter dem Mieter zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet ist, sofern der Mieter auf einem vereisten, zum Grundstück gehörenden Weg ausrutscht und stürzt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und die Erfüllung seiner Räum- und Streupflichten auf einen Dritten übertragen hat.

Einzelne Glätteflächen bedingen keine Streupflicht

BGH, Urteil vom 12.6.2012 — Aktenzeichen: VI ZR 138/11 Leitsatz Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte. Sachverhalt Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Klägerin aufgrund eines Sturzes […]