Schadensersatz für Privatgutachterkosten trotz möglichen selbstständigen Beweisverfahrens?
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.4.2015 — Aktenzeichen: 21 U 162/14 Leitsatz Die Kosten für ein Gutachten sind grundsätzlich vom Bauunternehmer zu erstatten, wenn er für den Mangelschaden einstandspflichtig ist. Die Einholung des Gutachtens muss im Einzelfall notwendig sein, um dem Auftraggeber über den eingetretenen Mangel zuverlässige Kenntnisse zu verschaffen. Sachverständigengutachten sind auch dann erstattungsfähig, wenn […]