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Geringe Mängel: Auftraggeber muss Leistung abnehmen

OLG Oldenburg, Urteil vom 11.12.2014 — Aktenzeichen: 8 U 140/09 Sachverhalt Der Werkunternehmer verlangt vom Auftraggeber Werklohn nach Durchführung von Heizungs-/Sanitärinstallationsarbeiten. Der Auftraggeber argumentiert, die Werklohnansprüche seien nicht fällig, da er die Werkleistung aufgrund erheblicher Mängel nicht abgenommen habe. Der gerichtlich bestellte Sachverständige soll die Frage klären, ob das Gefälle der Abflussleitung der Dusche ausreichend […]