Schlagwortarchiv für: Gewährleistung

Außerordentliche Kündigung wegen Mängeln und Schadensersatz trotz vorzeitiger Beauftragung eines Drittunternehmers zulässig?

Darf der Auftraggeber wegen Mängeln außerordentlich kündigen und entstandene Mehrkosten als Schadensersatz verlangen, wenn er vor der außerordentlichen Kündigung bereits einen Drittunternehmer beauftragt hatte?

Mängelansprüche verjähren in 30 Jahren bei unwirksamer Abnahmeklausel!

Grundsätzlich verjähren Gewährungsleistungsansprüche im Zusammenhang mit Bauwerken nach Ablauf von 5 Jahren beginnend mit der Abnahme. Wie verhält sich jedoch die Rechtslage, wenn die Vertragsparteien besondere Voraussetzungen für die Abnahme als Bezugspunkt für die Verjährung vereinbaren und diese Vereinbarung unwirksam ist? Hiermit hatte sich kürzlich der Bundesgerichtshof zu befassen.

Kein Vorschussanspruch bei Mängeleinbehalt!

Ein Kostenvorschussanspruch setzt grundsätzlich eine Abnahme oder ein Abnahmesurrogat voraus und besteht nur, soweit der Auftraggeber nicht restlichen Werklohn zurückbehalten hat, der zur Mängelbeseitigung verwendet werden kann.

Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Wir haben gar keinen Vertrag!

In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die Frage, wann man einen Vertrag hat und wann man einen Vertrag braucht.

Bauträger – Unwirksame Abnahmeklausel erlaubt Rosinenpicken für Erwerber

Keine Entwarnung für Bauträger. Wenn die Abnahme des Gemeinschafteigentums wegen einer unwirksamen Abnahmeklausel fehlschlägt, ist gegen fortgesetzte Gewährleistungsansprüche der Erwerber bislang kein Kraut gewachsen. Der BGH hat jüngst einen Versuch des OLG Schleswig, wenigstens ab früherer Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen eine Frist laufen zu lassen, nicht mitgemacht. Wohin führt der Weg bei den unwirksamen Abnahmeklauseln?

Kein Mangel trotz abrede- sowie regelwidriger Ausführung!

1. Ein Mangel ist zu verneinen, wenn ein Auftragnehmer anderes als das vereinbarte Baumaterial verwendet, das vereinbarte Baumaterial jedoch ungeeignet ist.

2. Ein Mangel ist zu verneinen, wenn zwar ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik vorliegt, sich dieser Verstoß aber nicht auswirkt in der Funktionsfähigkeit.

Unterschiedliche Gewährleistungsfristen in Bauvertrag und Abnahmeprotokoll – Versehen oder Absicht?

Zwischen dem Abschluss eines Bauvertrages und der Abnahme der Leistung liegt oft ein erheblicher Zeitraum. Zudem sind regelmäßig unterschiedliche Personen mit der Prüfung und Unterzeichnung des Bauvertrages und der Abnahme befasst. So kann es passieren, dass bewusst oder unbewusst bei der Abnahme eine Regelung zur Gewährleistung aufgenommen wird, die von der Gewährleistungsregelung im Vertrag abweicht. Damit stellt sich die Frage – welche Regelung gilt?

Schuldrechtsreform 2022 – was ist neu im BGB?

Mit der Schuldrechtsform 2022 normiert der Gesetzgeber die größte Änderung des Schuldrechts seit 2002. Das Zauberwort ist digital: Erstmals finden sich kaufrechtliche Regeln für digitale Produkte wie Apps oder für real-digitale Mischprodukte. Aber auch für „Offliner‟ lässt sich das eine oder andere finden: So verlängert sich etwa der Fitnessvertrag – Kleingedrucktes Hin oder Her – nach der Grundlaufzeit nicht mehr automatisch um ein Jahr. Rechtsanwalt Dr. Scholz erläutert die wichtigsten Neuerungen im ersten Überblick.

Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Ohne Wartungsvertrag nur zwei Jahre Gewähr?

In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die verkürzte Gewährleistungsfrist bei bestimmten Anlagen gemäß VOB/B.

Wer trägt die Mehrkosten infolge einer Änderung der a.a.R.d.T. in der Gewährleistungszeit?

OLG Schleswig, Urteil vom 1.2.2019 — Aktenzeichen: 1 U 42/18 Leitsatz Ändern sich während des Gewährleistungszeitraums die maßgeblichen Fachregeln, ist der Auftragnehmer im Rahmen der Mangelbeseitigung zur Einhaltung der aktuellen Fachregeln verpflichtet und hat die damit etwaig verbundenen Mehrkosten als Folge seiner ursprünglich mangelhaften Leistung selbst zu tragen. Nur soweit dem Auftraggeber durch die Nachbesserung […]