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Werbung im Bereich des Gesundheitswesens

OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2013 — Aktenzeichen: 4 U 91/13 Leitsatz Irreführend und unzulässig sind Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette „mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette ist“ und als „einzigen Schadstoff Nikotin enthält“. Sachverhalt Die Beklagte bewirbt E-Zigaretten mit den Werbeaussagen „… mindestens 1.000mal weniger schädlich als die Tabakzigarette“ und „der einzige Schadstoff, den den […]