Hinterbliebenengeld XXIII: Besonderes persönliches Näheverhältnis auch bei Liebesbeziehungen
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Das Näheverhältnis wird für Kinder eines Verstorbenen gesetzlich vermutet. Das gilt nicht für Geschwister. Gleichwohl können auch diese ein entsprechendes Näheverhältnis gelebt haben und folgerichtig einen Anspruch haben.