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Mietzahlungspflicht trotz coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier

Den Mietern von Räumlichkeiten für eine Hochzeitsfeier – die pandemiebedingt nicht stattfinden konnte – steht keine Rückzahlung der vollen Miete zu, da die tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten nicht unmöglich geworden ist.

Mietminderung aufgrund pandemiebedingter Geschäftsschließung?

Der BGH entscheidet, dass sich bei einer pandemiebedingten Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts eine pauschale Betrachtungsweise bzgl. der im Mietvertrag vereinbarten Miete verbietet. Ob es dem Mieter unzumutbar wäre oder nicht, ist einzelfallabhängig und mit allen dem Mieter entstandenen Nachteilen abzuwägen.