Haftung 8 Jahre nach Abschluss der Arbeiten
An Bau und Rückbau sind viele beteiligt. Kommt es zu einem Unfall, ist das Innenverhältnis etwaiger Haftender zu klären.
An Bau und Rückbau sind viele beteiligt. Kommt es zu einem Unfall, ist das Innenverhältnis etwaiger Haftender zu klären.
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Das OLG entscheidet, dass der Ehemann auf Grundlage des § 1357 BGB den Bauvertrag auch in Namen seiner Frau abschließen könne. Die Erbringung von Handwerkerleistungen im gemeinsamen Haushalt sei ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs. Der BGH schließt sich dieser Entscheidung an.
OLG Hamm, Urteil vom 2.9.2016 — Aktenzeichen: I-9 U 75/15 Die Entscheidung befasst sich mit vielen Fragen bei Baustellenunfällen, wo der eine nach § 110 SGB VII und ein anderer nach § 116 SGB X haftet. § 110 SGB VII führt zu einer Haftungseinheit, so dass alle Betroffenen als Gesamtschuldner haften. Der nicht privilegierte Schädiger […]
OLG Dresden, Urteil vom 3.4.2017 — Aktenzeichen: 13 U 74/16 Leitsat 1. Der Architekt und der Unternehmer sind im Umfang ihrer Haftung Gesamtschuldner. Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will. 2. Allerdings kann sich die […]