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Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsschrift

BGH, Urteil vom 11.3.2014 — Aktenzeichen: VI ZB 22/13 Leitsatz 1. Gem. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO hat der Berufungsführer konkrete Anhaltspunkte zu bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. 2. Für die Rüge des Verfahrensfehlers einer unvollständigen […]