Subjektive Gefahrerhöhung durch Belassen des Fahrzeugscheins im Fahrzeug
OLG Oldenburg, Urteil vom 7.7.2010 — Aktenzeichen: 5 U 153/09 Leitsatz Der Kfz-Versicherer ist nicht von der Leistung frei, wenn der Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug gestohlen wird, den Fahrzeugschein im Fahrzeuginneren aufbewahrt hat (Leitsatz des Unterzeichners). Sachverhalt Der Kläger nimmt als Geschäftsführer der Halterin und Eigentümerin eines Lkw-„Pickup“ im Wert von 9.500,00 € die Beklagte als […]