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Fortgeltung von Teilungsabkommen nach Zuständigkeitswechsel des SVT

LG Köln: Bei einem Wechsel der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit leiben dem Haftpflichtversicherer Einwände aus einem mit dem alten SVT bestehenden Teilungsabkommen erhalten, selbst, wenn er mit dem neuen Sozialversicherungsträger kein entsprechendes Teilungsabkommen unterhält….