Fortgeltung von Teilungsabkommen nach Zuständigkeitswechsel des SVT
LG Köln: Bei einem Wechsel der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit leiben dem Haftpflichtversicherer Einwände aus einem mit dem alten SVT bestehenden Teilungsabkommen erhalten, selbst, wenn er mit dem neuen Sozialversicherungsträger kein entsprechendes Teilungsabkommen unterhält….