Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung bei grobem Foulspiel
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.9.2012 — Aktenzeichen: 9 U 162/11 Leitsatz 1. Grätscht ein Fußballspieler mit 20 bis 30 m Anlauf und gestrecktem Bein von hinten in seinen Gegner, ohne den Ball erreichen zu können, so dass sein Gegner in erheblichem Umfang verletzt wird, so lässt der äußere Hergang eines solchen groben Foulspiels grundsätzlich nicht […]