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Heilung für verdecktes Geschäft zu ermöglichen: Nicht Schutzzweck der Notarpflicht!

BGH, Urteil vom 4.4.2019 — Aktenzeichen: III ZR 338/17 Leitsatz Die notariellen Belehrungspflichten beschränken sich auf das konkret zu beurkundende Geschäft. Ein innerer Zusammenhang besteht nur mit einem Schaden, der im Bereich dieses beurkundeten Geschäfts entstanden ist, nicht jedoch mit einem verdeckten Geschäft, das der Notar nicht kennt oder kennen muss. Sachverhalt Ein Bauträger will […]