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Einzelrichterentscheidung in Arzthaftungssachen

BGH, Urteil vom 14.5.2013 — Aktenzeichen: VI ZR 325/11 Gem. § 348 Abs. 1 Nr. 2 e ZPO besteht die Möglichkeit, dass im Geschäftsverteilungsplan eines Landgerichts von vornherein für Streitigkeiten wegen Ansprüchen aus Heilbehandlung die spezielle Zuständigkeit der erstinstanzlichen Landgerichts-Kammer (nicht des Einzelrichters) vorgesehen wird. Darüber hinaus hat der BGH in seiner gefestigten Rechtsprechung stets […]

Einzelrichterentscheidung in Arzthaftungssachen

BGH, Urteil vom 14.5.2013 — Aktenzeichen: VI ZR 325/11 Gem. § 348 Abs. 1 Nr. 2 e ZPO besteht die Möglichkeit, dass im Geschäftsverteilungsplan eines Landgerichts von vornherein für Streitigkeiten wegen Ansprüchen aus Heilbehandlung die spezielle Zuständigkeit der erstinstanzlichen Landgerichts-Kammer (nicht des Einzelrichters) vorsieht. Darüber hinaus hat der BGH in seiner gefestigten Rechtsprechung stets betont, […]