Unfall auf gemeinsamer Betriebsstätte
Die unerlaubte Nutzung einer Schusswaffe zur Schlachtung eines Tieres schließt eine Haftungsprivilegierung nach SGB VII nicht aus.
Die unerlaubte Nutzung einer Schusswaffe zur Schlachtung eines Tieres schließt eine Haftungsprivilegierung nach SGB VII nicht aus.