Schlagwortarchiv für: Amtshaftungsanspruch

Staatshaftung statt Arzthaftung für Impfschäden durch die Corona-Schutzimpfung

Ärzte handelten bei den Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe. Für mögliche Impfschäden können die impfenden Praxen folglich nicht in Anspruch genommen werden – vielmehr handelt es sich um einen Fall der Amtshaftung.

Haftung für falsche Leistungszusagen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2012 — Aktenzeichen: 12 U 105/12 Leitsatz Gesetzliche Krankenkassen haften nach Amtshaftungsgrundsätzen wegen unrichtiger Auskünfte ihrer Mitarbeiter über den Leistungsumfang. Sachverhalt Die Klägerin, die auch vorher gesetzlich krankenversichert war, wechselte nach einem Beratungsgespräch über den Leistungsumfang mit einem Mitarbeiter der beklagten Krankenkasse zu dieser als gesetzlichem Krankenversicherer. Bei diesem Mitarbeiter begehrte […]