Schiffsfonds MS PCE Madeira: LG Regensburg erkennt keine Prospektfehler

SCHLÜNDER | RECHTSANWÄLTE | Bismarckstraße 16  | 59065 Hamm | Deutschland
Tel. 02381 921 55-0 | FAX 02381 921 55-99 | Mail hamm@schluender.info

LG Regensburg , Urteil vom 19.1.2017 — Aktenzeichen: 6 O 1382/15

Sachverhalt
Die Klägerseite hat den Beklagten wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung und wegen angeblicher Prospektfehler in Anspruch genommen. Unter anderem sei die im Prospekt abgedruckte Prognose für die Anschlusscharter Ende des Jahres 2011/Anfang des Jahres 2012 in Höhe von 9.750 USD pro Tag und später mit 13.750 USD pro Tag unzutreffend gewesen. Die Annahme der Fondsgesellschaft, dass sich die Weltwirtschaft von der seit 2008 andauernden Krise erhole, sei falsch gewesen. Auch die Angabe, dass eine Vielzahl von Abwrackungen bevorstehe, denen nur ein sehr geringer Auftragsbestand gegenüberstehe, sei falsch gewesen. Aufgrund angeblich bestehender Überkapazitäten hätte die Fondsgesellschaft die Angaben korrigieren müssen. Der Vermittler habe diese Angaben pflichtwidrig nicht richtig gestellt.

Entscheidung
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Gesamtschau des Prospektes zutreffend über die Risiken und Gefahren der streitgegenständlichen Beteiligung aufgeklärt wird. Eine Verharmlosung der Risiken konnte das Landgericht nicht feststellen. Vielmehr befindet das Landgericht, das der Prospekt verständlich und gut lesbar ist und die Risiken mit hinreichender Deutlichkeit hervorhebt. Dies gelte auch für die Annahme der Chartererlöse, die korrekt im Prospekt lediglich als Prognose angegeben werden. Zudem kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass dem Anleger deutlich vor Augen gehalten wird, dass die Entwicklung des Chartermarktes und der Weltwirtschaft nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, sondern sich der Containerschiffsmarkt mittel- und langfristig sowohl positiv als auch negativ entwickeln kann. Da der Prospekt rechtzeitig übergeben wurde, kam das Landgericht insgesamt zu einer fehlerfreien Vermittlung und somit zu einer Klageabweisung.

SCHLÜNDER | RECHTSANWÄLTE | Bismarckstraße 16  | 59065 Hamm | Deutschland
Tel. 02381 921 55-0 | FAX 02381 921 55-99 | Mail hamm@schluender.info