Am 29.11.2011 fand bei der BCI eine internationale Razzia wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug statt. 4000 Anleger sollen angeblich um rd. 100 Mio. Euro geprellt worden sein. Dabei gehen die Ermittler davon aus, es habe sich bei der BCI um ein Schneeballsystem gehandelt; eine renditeträchtige Geschäftstätigkeit soll seitens der BCI nicht betrieben worden sein.
Es ist wahrscheinlich, dass die Anleger, die einen Verlust erleiden mussten, auch gegen Anlagevermittler und Anlageberater vorgehen, die ihnen Anteile an der BCI vermittelt haben. Selbst wenn aber feststeht, dass die BCI ein Schnellballsystem war, führt dies nicht automatisch zu einer Haftung der beteiligten Anlagevermittler/Anlageberater. Wir raten daher jedem Anlagevermittler/Anlageberater, sich bei einer Inanspruchnahme seitens der Anleger vor Abgabe einer Stellungnahme rechtlich beraten zu lassen, um nicht Gefahr zu laufen, durch eine unglückliche Formulierung eine (nicht bestehende) Haftung anzuerkennen. Eine Haftung des Anlagevermittlers bzw. Anlageberaters scheidet nämlich oftmals aus, wenn im Zeitpunkt der Vermittlung nicht erkennbar war, dass es sich vorliegend um ein Schneeballsystem handelte.
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