Michael Peus, LL.M.

Rechtsanwalt

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 Haftpflichtrecht
 Versicherungsrecht

Nach Studium an der Ruhr-Universität Bochum bis 2007 absolvierte Michael Peus sein Referendariat im Bezirk des OLG Hamm, Stammgericht Essen, und war gleichzeitig Absolvent der Anwaltsausbildung des DAV e.V. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen war er ab 2010 Rechtsanwalt in der Kanzlei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte. Seit 2019 ist Rechtsanwalt Peus Anwalt in der Kanzlei Schlünder Rechtsanwälte. Herr Peus bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate im Versicherungs- und Haftpflichtrecht, dort insbesondere im Bereich der Allgemeinen Haftpflicht, der Produkthaftpficht und der Vermögensschadenshaftpflicht. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V.

Michael Peus

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Das Sichtfahrgebot gilt auch in einem Baustellenbereich und auch bei widrigen Wetterverhältnissen.

(keine) schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung bei DIN-widrigem Inventar

Der Gutgläubige haftet auch bei DIN-Widrigkeit seiner Innenausstattung nicht zwingend.