Bernhard Gurges

Of Counsel
Rechtsanwalt

T  +49 (0) 2381 92155-255
M gurges.sekretariat@schluender.info
F  +49 (0) 2381 92155-299

 Versicherungsrecht
 Haftungsrecht der freien Berufe (Anwälte,  Versicherungsmakler)
 Bau- und Architektenrecht
 Produkthaftung

Nach Studium an den Universitäten Münster und Tübingen und dem Referendariat im Bezirk des Landgerichts Münster ist Bernhard Gurges seit 1983 Rechtsanwalt bei Schlünder Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Gurges befasst sich nicht nur mit deckungsrechtlichen Fallkonstellationen, sondern vertritt regelmäßig  Versicherungsmakler im Bereich des Haftungsrechts der freien Berufe. Ebenso gehört die Vertretung von Anwälten, die aus vorangegangenen versicherungs- oder baurechtlichen Mandaten in Anspruch genommen werden, zu seinen Tätigkeiten, wie auch allgemein das Bau- und Architektenrecht und die Produkthaftung. Rechtsanwalt Gurges ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV, im Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der WWU Münster e.V. und in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.

Bernhard Gurges

News

Drittschutz einer Amtspflicht

Amtspflichten können Drittschutz entfalten mit der Folge, dass auch der Dritte auf die ordnungsgemäße Durchführung bzw. Richtigkeit einer Prüfung oder Information vertrauen dürfen. In diesen Fällen kann ihnen beim Verletzen der Amtspflicht ein eigener Schadensersatzanspruch zukommen.

Rechtsschutzpflicht begründet keinen Anwaltsvertrag

Der BGH setzt sich mit der Mandatskonstellation auseinander, in der ein Rechtsanwalt verschiedene Auftrsaggeber mit objektiv widerstreitenden Interessen vertritt. Vergütungsansprüche schuldet der Versicherer für die Haftungsabwehr in diesem Fall nicht.