Immobilienfirma S&K–haften Vermittler für etwaiges betrügerisches Verhalten?

Gegen die Immobilienfirma S&K wird wegen Kapitalanlagebetrug ermittelt. Da fraglich ist, ob bei Prozessen gegen S&K letztlich Forderungen realisiert werden können, rückt die Inanspruchnahme von den Vermittlern in den Fokus. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Vermittler für ggf. betrügerisches Verhalten der Verantwortlichen der S&K Firma haften.

Sachverhalt
Anfang des Jahres hat es Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft bei Unternehmen der Immobiliengruppe S&K gegeben. Angeblich sollen die Hauptverantwortlichen S&K eine Schneeballsystem betrieben haben (so zum Beispiel FAZ vom 23.02.2013 und das Handelsblatt vom 19.04.2013). Es fragt sich nun, inwieweit Vermittler für das Verhalten haftbar gemacht werden können. Dabei wird es maßgeblich darauf ankommen, welche Einblicke die Vermittler in die konkrete Geschäftstätigkeit der S&K Unternehmensgruppe hat und ob ein etwaiges betrügerisches Verhalten erkennbar war. Dies ist ggf. vergleichbar mit den Prozessen im Zusammenhang mit den K1- und X1-Fonds. Dort schied grundsätzliche eine Haftung der Anlagevermittler bzw. -berater aus, da diese nicht erkennen konnten, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte. Auch vorliegend gibt es bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass für außenstehende Vermittler erkennbar war, dass es sich ggf. bei den Unternehmungen der S&K Unternehmensgruppe um ein Schneeballsystem handelte. In Anspruch genommene Anlagevermittler oder Anlageberater sollten daher umgehend Rechtsrat suchen.

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