Aufsatz: Die Aufsicht in öffentlichen Bädern — Eine Zusammenfassung (VersR 2012, 833 — 837)

In der haftungsrechtlichen Praxis beruhen viele Schadensfälle darauf, dass Inhalt und Umfang der Aufsichtspflichten der Betreiber öffentlicher Bäder nicht hinlänglich bekannt sind. Mit Zunahme des Angebots an Attraktionen und der hierfür erforderliche Technik, haben sich die Aufsichtspflichten in den letzten Jahren zudem ausgeweitet und sind vielschichtiger geworden. Im Rahmmen einer zusammenfassenden Darstellung befasste sich der Aufsatz mit den Schwerpunkten der Aufsichtspflichten, ihren Anforderungen sowie den bestehenden Haftungsrisiken. Beleuchtet werden insbesondere…

– die Grundlagen der Aufsicht und ihrer Organisation nach der DIN EN 15288-2: „Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb“ sowie der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V 94.05: „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“,

– die Umsetzung der Becken- bzw. Wasseraufsicht anhand der Fragen: Wieviel Aufsichtskräfte sind zu stellen? Wie hat die Wahrnehmeung der Aufsicht konkret zu erfolgen? Welche Maßnahmen müssen bei unvermeidbarer Abwesenheit der Aufsichtsperson getroffen werden? Kann die Aufsicht aus sog. „Schwimmmeisterräumen“ heraus erfolgen?…sowie

– die weiteren besonderen Aufsichtspflichten hinsichtlich Fußböden, Freibädern, Sprunganlagen, Wasserrutsch- und Spielanlagen, beim Schulschwimmen…etc

unter Berücksichtigung praxisrelevanter Fallgestaltungen und aktueller Rechtsprechung.

Der Gesamtkomplex „Aufsicht“ ist mittlerweile so umfangreich geworden, dass Badbetreibern und deren Haftpflichtversicherern nur angeraten werden kann, sich hiermit eingehend zu befassen. Der Aufsatz soll hierzu Hilfestellungen und Orientierungslinien geben. Nur wer über ein ganzheitliches Konzept zur Vermeidung von Schadensfällen verfügt, kann die Haftungsrisiken weitestgehend begrenzen.

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