Architekt muss nicht schlauer sein als der Prüfingenieur

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.1.2015 — Aktenzeichen: I-26 U 31/11

Architekten haben es schwer. Denn in der Baupraxis versuchen ihre Auftraggeber, die Architekten für nahezu jeden Baumangel in die Haftung zu nehmen. Aber: Auf das Sonderwissen von Sonderfachleuten kann sich ein Architekt verlassen. Dies hat das OLG Hamm nun auch für Prüfingenieure entschieden.

Leitsatz
Erstellen Prüfingenieure beanstandungsfreie Prüfberichte, kann ein mit der Bauleitung befasster Architekt auf die Richtigkeit dieser Prüfberichte verlassen. Der Architekt haftet dann nicht für fehlende Zuganker und Ringbalken.

Sachverhalt
Die Kläger bauten ein Mehrfamilienhaus. Der beklagte Architekt war mit der Vergabe und Bauleitung befasst. Nach Fertigstellung kam es zu Rissen. Diese beruhten auf fehlenden Zugankern und fehlenden Ringbalken. Während die Zuganker statisch und planerisch vorgegeben waren, fehlten solche Vorgaben für den Ringbalken auf innenliegendem Mauerwerk. Die Kläger verlangten von dem beklagten Architekten Schadensersatz. Dieser stellte sich auf den Standpunkt, die Prüfstatiker hätten „beanstandungsfreie Prüfberichte“ übergeben; diese habe er nicht hinterfragen müssen.

Dem schloss sich das OLG Hamm an und wies die Klage auf Schadensersatz ab.

Entscheidung
Den Architekten entlastete es, dass die Prüfstatiker (im Auftrag der Baubehörde) Prüfberichte erstellten, die in Bezug auf die Statik keinerlei Beanstandung ergaben. Darauf habe sich — so das OLG — der Architekt verlassen dürfen. Denn im Studium würden einem Architekten nur Grundzüge der Statik vermittelt; deshalb habe der eingeschaltete Prüfingenieur überlegene Fachkenntnis, auf die der Architekt vertrauen dürfe.

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